G-BA beschließt Meilenstein für Long-Covid-Patienten: Ein Blick auf die neue Versorgungsrichtlinie

03. Januar 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Richtlinie für eine verbesserte Versorgung von Patient*innen mit Verdacht auf Long Covid oder ähnliche Erkrankungen beschlossen. Diese Richtlinie zielt auf eine schnellere und bedarfsgerechtere Behandlung ab und definiert spezifische Anforderungen an die Versorgung dieser Patient*innen-Gruppe. Sie umfasst Versorgungspfade zur sorgfältigen und strukturierten Abklärung des Erkrankungsverdachts und Maßnahmen zur Symptomlinderung. Eine zentrale Rolle spielen Hausärzt*innen als Koordionator*innen der Diagnostik und Therapie.

Karin Maag, unparteiisches G-BA-Mitglied, betont die Bedeutung der Richtlinie für Patienten mit postinfektiösen Erkrankungen und die Berücksichtigung von Post-Exertioneller Malaise (PEM). Die neue Richtlinie strukturiert auch die Zugangswege zur Behandlung, standardisiert die Diagnostik und fördert die Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe. Nach rechtlicher Prüfung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Richtlinie in Kraft. Der G-BA wurde gesetzlich beauftragt, bis Ende 2023 Regelungen für eine derartige Versorgung zu beschließen.

Zusammenfassung und Hintergrund zur LongCOV-RL

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene LongCOV-RL (LongCOVID-Richtlinie) repräsentiert einen signifikanten Fortschritt in der strukturierten Versorgung von Personen, die an Long COVID oder ähnlichen Erkrankungen leiden. Diese Richtlinie hat zum Ziel, eine umfassende und koordinierte Behandlung zu ermöglichen, die sowohl medizinische als auch psychosoziale Aspekte berücksichtigt. Die LongCOV-RL adressiert die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Disziplinen, um eine optimierte Patient*innen-Versorgung zu gewährleisten. Dies ist besonders relevant, da Long COVID und verwandte Erkrankungen durch eine Vielfalt von Symptomen gekennzeichnet sind, die eine individuell angepasste Behandlungsstrategie erfordern. Mit der Einführung dieser Richtlinie wird eine wichtige Lücke in der Versorgung dieser Patient*innen-Gruppe geschlossen, was zu einer verbesserten Lebensqualität der Betroffenen führen kann.

Die LongCOV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses stellt einen bedeutsamen Fortschritt in der Versorgung von Long-COVID-Patient*innen und ähnlich Erkrankten dar. Sie basiert auf dem § 92 Absatz 6c SGB V und zielt darauf ab, eine strukturierte, bedarfsgerechte und zeitnahe Versorgung zu gewährleisten. Dies umfasst eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Disziplinen.

Die Richtlinie definiert als Zielgruppe Personen aller Altersgruppen mit Verdacht auf oder diagnostiziertem Long COVID, einschließlich ME/CFS nach einer SARS-CoV-2-Infektion oder Long-COVID-ähnlichen Symptomen nach einer COVID-19-Impfung. Dies ermöglicht eine umfassende Betreuung eines breiten Spektrums an Betroffenen.

Die Versorgung soll durch verschiedene medizinische Fachbereiche gewährleistet werden, darunter Hausärzt*innen, Fachärzt*innen sowie spezialisierte ambulante Dienste. Zudem wird die Einbeziehung von Psychotherapeut*innen betont, was die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit in der Behandlung unterstreicht.

Ein individuell abgestimmter Behandlungsplan und eine koordinierte Versorgung sind zentral für die LongCOV-RL. Hausärzt*innen spielen eine entscheidende Rolle bei der Erkennung und ersten Beurteilung von Long-COVID-Verdachtsfällen, inklusive des Basis-Assessments und der Differenzialdiagnostik. Bei Bedarf erfolgt die Überweisung an Fachärzt*innen oder spezialisierte ambulante Dienste.

Fachärzt*innen unterstützen bei der differenzialdiagnostischen Abklärung und Therapie, während in der spezialisierten ambulanten Versorgung Expert*innen für komplexere Fälle zur Verfügung stehen. Diese Spezialist*innen führen tiefgreifende Diagnostik durch und bieten individuell angepasste Beratung und Unterstützung.

Zusätzliche Leistungen wie medizinische Rehabilitation oder Krankentransporte können verordnet werden, um den individuellen Bedürfnissen der Patient*innen gerecht zu werden und deren Genesungsprozess zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf erkrankungsspezifische Besonderheiten wie Post-exertionelle Malaise (PEM) gelegt.

Die Evaluation der Richtlinie nach drei Jahren dient der Überprüfung ihrer Wirksamkeit und Angemessenheit. Dabei werden Patient*innen-Versorgungsdaten, Feedback von Leistungserbringer*innen und Patient*innen sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Die Ergebnisse können zur Anpassung und Optimierung der Richtlinie führen, um eine effektivere und patient*innenzentrierte Versorgung zu gewährleisten.

Zusammenfassend stellt die LongCOV-RL einen wichtigen Schritt in der Verbesserung der Versorgung von Long-COVID-Patient*innen dar. Sie bietet einen strukturierten Rahmen für eine umfassende, interdisziplinäre Versorgung, die sowohl medizinische als auch psychosoziale Aspekte berücksichtigt und auf die individuellen Bedürfnisse der Patient*innen eingeht.